Sirenen
In Auswertung der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 hat das Sächsische Staatsministerium des Inneren am 29.07.2003 folgende Regelung erlassen:
Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden die Bevölkerung zu warnen oder über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren. Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Aus diesem Grund wird es für erforderlich gehalten, die Sirenensignale auf Landesebene zu vereinheitlichen. Hierzu werden folgende Festlegungen getroffen:
Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen
- Signalprobe - 1 Ton von 12 Sekunden Dauer - ∩
- Feueralarm - 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause - ∩_∩_∩
- Warnung vor einer Gefahr - 6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause - ∩_∩_∩_∩_∩_∩
Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen warten!
Verhaltensregeln
- Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
- Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
- Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen!
- Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!